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   OLG Bamberg, 10.07.1996 - 7 WF 70/96   

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OLG Bamberg, 10.07.1996 - 7 WF 70/96 (https://dejure.org/1996,6275)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.07.1996 - 7 WF 70/96 (https://dejure.org/1996,6275)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - 7 WF 70/96 (https://dejure.org/1996,6275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 756
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    cc) Es entsprach deshalb bis zum Inkrafttreten der Neuregelung des § 127 Abs. 2 ZPO übereinstimmender Auffassung in Lehre und Rechtsprechung, daß Prozeßkostenhilfe versagende Beschlüsse der materiellen Rechtskraft nicht fähig sind (vgl. dazu BVerfGE 56, 139, 145; OVG Münster aaO; OLG Köln OLGZ 1989, 67, 68; OVG Bremen NVwZ-RR 1992, 219, 220; OLG Bamberg FamRZ 1997, 756, 757; Philippi in Zöller, ZPO 24. Aufl. § 117 Rdn. 6 m.w.N.; Fischer in Musielak, ZPO 3. Aufl. § 127 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 208/15

    Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren in einer Familiensache: Analoge

    bb) Zwar kann es ausnahmsweise an einem Rechtschutzbedürfnis für die erneute Antragstellung fehlen, wenn auf der Grundlage desselben Lebenssachverhalts ein vorheriger Antrag gleichen Inhalts bereits zurückgewiesen worden ist und ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung wegen Fristablaufs nicht mehr eingelegt werden kann oder die eingelegten Rechtsbehelfe keinen Erfolg hatten (BGH Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03 - NJW 2004, 1805 Rn. 16; OLG Celle MDR 2011, 563; OLGR Saarbrücken 2000, 246; OLG Frankfurt MDR 2007, 1286; OLG Bamberg FamRZ 1997, 756; OLG Köln OLGZ 1989, 67; OVG Bremen JurBüro 1991, 846; Zöller/Geimer ZPO 30. Aufl. § 117 Rn. 6; Musielak/Fischer ZPO 11. Aufl. § 127 Rn. 6; MünchKommZPO/Motzer 4. Aufl. § 117 Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 19.07.2006 - 13 W 21/06

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Rechtsmissbrauch bei wiederholtem

    Der Beklagten fehlt es jedoch am Rechtsschutzbedürfnis für eine neuerliche Entscheidung, weil keine neuen Tatsachen vorgetragen worden sind (OLG Frankfurt OLGR 2004, Seite 287; OLG Hamm, FamRZ 2004, Seite 1218; OLG Naumburg OLG-NL 2003, Seite 91; OLG Saarbrücken OLGR 2000, Seite 246; OLG Bamberg FamRZ 1997, Seite 756).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2007 - 5 WF 68/07

    Prozesskostenhilfe: Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit einem

    Zwar erwachsen nach herrschender Meinung auch nach Neufassung des § 127 Abs. 2 ZPO ablehnende Prozesskostenhilfebeschlüsse nicht in materielle Rechtskraft (BGH vom 03.03.2004, IV ZB 43/03 in FamRZ 2004, 940; OLG Bamberg vom 10.07.1996 in FamRZ 97, 756; OLG Celle v. 19.12.2003 in FamRZ 2004, 1652; OLG Hamm v. 20.08.2003 in FamRZ 2004, 647; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Auflage, Rn 6 zu § 117; andere Ansicht: OLG Oldenburg vom 04.04.2003 in FamRZ 2003, 1302), so dass nach Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages erneut ein entsprechender Antrag gestellt werden kann.
  • BFH, 21.11.2007 - X S 32/07

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei erneutem Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Einem erneuten PKH-Antrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn zur Begründung des erneuten Gesuchs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht lediglich Gesichtspunkte vorgebracht werden, die bereits in der vorangegangenen PKH-Entscheidung Gegenstand der gerichtlichen Erörterung waren (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. März 2004 IV ZB 43/03, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 1805; Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 10. Juli 1996 7 WF 70/96, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1997, 756; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- Bremen vom 10. Januar 1991 2 B 330/90, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1992, 219; Beschluss des OVG Bautzen vom 7. Oktober 2003 2 E 195/03, NVwZ-RR 2004, 708).
  • OLG Dresden, 08.10.2020 - 4 W 655/20

    Ungünstiges Ergebnis einer Beweiswürdigung ist keine Gehörsverletzung!

    Teilweise wird aber die Auffassung vertreten, dass dann, wenn zuvor bereits einmal das Beschwerdegericht die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen Verfristung als unstatthaft zurückgewiesen hat, die sofortige Beschwerde gegen die in einem solchen Fall ausgesprochene erneute Versagung von Verfahrenskostenhilfe ebenfalls mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig ist, sofern in dem erneuten Prozesskostenhilfegesuch nicht wesentlich andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte geltend gemacht werden (OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2011 - 10 WF 17/11 juris Leitsätze 1 und 2 in MDR 2011, 563 f., vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.07.1996 - 7 WF 70/96 juris Leitsatz; anderer Ansicht aber Zöller-Schultzky, ZPO 33. Aufl. § 117 Rdz. 5).
  • OLG Dresden, 08.09.2020 - 4 W 655/20
    Teilweise wird aber die Auffassung vertreten, dass dann, wenn zuvor bereits einmal das Beschwerdegericht die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen Verfristung als unstatthaft zurückgewiesen hat, die sofortige Beschwerde gegen die in einem solchen Fall ausgesprochene erneute Versagung von Verfahrenskostenhilfe ebenfalls mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig ist, sofern in dem erneuten Prozesskostenhilfegesuch nicht wesentlich andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte geltend gemacht werden (OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2011 - 10 WF 17/11 juris Leitsätze 1 und 2 in MDR 2011, 563 f., vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.07.1996 - 7 WF 70/96 juris Leitsatz; anderer Ansicht aber Zöller-Schultzky, ZPO 33. Aufl. § 117 Rdz. 5).
  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 11 WF 134/03

    Voraussetzungen für die Wiederholung eines abgelehnten Prozesskostenhilfeantrags

    Es besteht aber kein Rechtsschutzbedürfnis für die Wiederholung eines abgelehnten Bewilligungsantrages, der auf denselben Sachverhalt wie der erste Antrag gestützt wird (OLG Bamberg v. 10.7.1996 - 7 WF 70/96, FamRZ 1997, 756 f) oder aber - wie hier - allein dem Zweck dient, nach Ablauf der Beschwerdefrist bei unveränderten wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen die versäumte Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten und mit den notwendigen Belegen versehenen Vordrucks nach § 117 IV ZPO zu ermöglichen, dessen Fehlen gerade Grund für die Zurückweisung des ersten Prozesskostenhilfeantrags war (Zöller/PM/pp/, ZPO, 23. Aufl., § 117 Rz. 6; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, aaO.).
  • OLG Celle, 31.01.2011 - 10 WF 17/11

    Rechtswirkungen bestandskräftiger Ablehnung der Prozesskostenhilfe bzw.

    Soweit der Antragsteller ungeachtet dessen und ohne jegliches neue tatsächliche Vorbringen (oder auch nur eine irgend geartete Auseinandersetzung mit der bekannten rechtlichen Beurteilung durch Amtsgericht wie Senat) sein offenkundig nach wie vor unbegründetes Gesuch wiederholt, ist dies unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs bzw. der Bestandskraft der zur identischen Sachlage ergangenen Entscheidung zur PKH/VKH bereits als solches unzulässig (vgl. BGH, Beschluß vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03 - FamRZ 2004, 940 f. [Tz. 16]; BFH - Beschluß vom 21. November 2007 - X S 32/07 (PKH) - juris; OVG Bremen - Beschluß vom 10. Januar 1991 - juris; OLG Frankfurt, Beschluß vom 27. April 2007 - 5 WF 68/07 - MDR 2007, 1286; Zöller 28 -Geimer, § 117 ZPO Rz. 6 a.E.) - ebenso fehlt ihm für eine erneute Beschwerde gegen die Versagung das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Bamberg, Beschluß vom 19. Juli 1996 - 7 WF 70/96 - FamRZ 1997, 756 f. [selbst für den Fall, daß eine frühere Beschwerde aufgrund Verfristung unzulässig war]).
  • OLG Stuttgart, 04.06.2007 - 110 W 2/07

    Prozesskostenhilfe: Wiederholung eines abgelehnten Prozesskostenhilfeantrags ohne

    Wird ein abgelehnter PKH-Bewilligungsantrag, der auf denselben Sachverhalt wie der frühere Antrag gestützt wird, wiederholt, so dürfte es bereits am Rechtsschutzbedürfnis fehlen (OLG Bamberg FamRZ 1997, 756; Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 117, Rn. 6).
  • AG Lüdenscheid, 13.03.2007 - 5 F 1011/06

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von nachehelichem Unterhalt und

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